Pflege

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Angehörige zu Hause pflegen: Wir bieten Unterstützung

Im Alter möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben - das wünschen sich die meisten Senioren. Pflegebedürftigkeit kann aber auch Jüngere treffen. Wir unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige mit vielen Angeboten.

Gerne beraten wir Sie rund um die Themen Pflegehilfsmittel, Inkontinenzprodukte, Blistern und der korrekten Einnahme von verordneten Arzneimitteln (Polymedikation).

Was ist ein Pflegehilfsmittel-Paket?

Sparen Sie bis zu 480,00€ jährlich für gesetzlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege!

Das Pflegehilfsmittel-Paket ist eine auf den Bedarf der häuslichen Pflege zugeschnittene Auswahl von Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektionsmitteln, die die Pflege Zuhause unterstützen und erleichtern.

Pflegebedürftige können auf Antrag bei ihrer Pflegekasse das Paket monatlich ohne eigene Zuzahlung bequem nach Hause geliefert bekommen oder selbst in der Apotheke abholen. Den Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen wir für Sie.

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Heimbelieferung - Wir blistern für Sie!

Was ist "blistern"?

Ein Schlauchblister ist ein mit Arzneimittel gefüllter Beutelstrang, der individuell für einen Patienten hergestellt und mit dessen persönlichen Daten bedruckt wird.

Jeder Beutel des Stranges ist einzeln abreißbar.

Der übliche Dosierzeitraum liegt bei einer Woche, wobei individuelle Anpassungen immer möglich sind, z.B. für Krankenhausaufenthalte, Urlaub oder Ähnliches.

Welche Vorteile hat das Blistern?

  • Höchste Sicherheit durch individuelle Herstellung. Jede Blistertüte ist mit allen wichtigen Informationen, Einnahmehinweisen und Warnungen übersichtlich beschriftet
  • Hygienische Verpackung auf höchstem Niveau
  • Therapiegerechte Einnahmezeitpunkte, auch bei komplizierten oder engmaschigen Einnahmeschemata (z.B. Parkinson, Demenz)
  • Gewinn an Mobilität und Selbstständigkeit. Der Patient kann die Beutel problemlos mit sich führen (die Beutel sind einfach zu öffnen)
  • Jede Verordnung wird von uns auf Arzneimittelwechselwirkungen geprüft
  • Wir liefern direkt zu Ihnen nach Hause oder in Ihr Heim

 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern!

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Viele pflegebedürftige Menschen werden Zuhause von Angehörigen liebevoll betreut und gepflegt.

Eine nicht immer leichte Aufgabe, die neben Engagement und Zeit auch finanzielle Aufwendungen erfordert.

Um die finanzielle Belastung zu verringern, haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme von bestimmten Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 40,00€ pro Monat, wenn sie Zuhause oder in einer Wohnungsgemeinschaft von Angehörigen oder von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden. (§40 Abs. 2 SGB XI)

Pflegehilfsmittel-Vorteile:

  • Nach Genehmigung werden von der Pflegekasse die Kosten der Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00€ übernommen
  • Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten
  • Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der Pflegekasse
  • Wir liefern Ihnen die Pflegehilfsmittel pünktlich und zuverlässig jeden Monat nach Hause oder Sie kommen selbst zur Abholung vorbei
  • Sie sparen Wege und Zeit beim Einkauf
  • Sie erhalten nur bewährte Marken- und Qualitätsprodukte

 Nutzen Sie bereits alle Pflegezuschüsse?

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Polymedikation

Was ist Polymedikation?

Es handelt sich dabei um Menschen, die dauerhaft fünf oder mehr Medikamente einnehmen müssen. Mit der Einnahme dieser Medikamente ist ein höheres Risiko für Neben- und Wechselwirkungen verbunden. Wir können Ihnen durch eine ausführliche Beratung helfen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.

In Ihrem Beratungsgespräch erfassen wir zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Anschließend folgt eine Arzneimitteltherapiesicherheitprüfung (AMTS-Prüfung), die von einer ausgebildeten AMTS-Managerin ausgeführt wird. Auf dieser Grundlage wird ein aktualisierter Medikationsplan für Sie erstellt.

Wer hat Anspruch auf eine AMTS-Prüfung?

  • Sie haben alle 12 Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung, wenn Sie ambulant versorgt werden und mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systematisch wirken oder inhaliert werden
  • Bei Umstellung Ihrer Medikation haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine solche Überprüfung

 

Anfallende Kosten werden durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung übernommen. Eine Verordnung ist nicht erforderlich